Alpen: ZELTEN & BIWAKIEREN
Wandern

Wo darf man in den Alpen zelten und biwakieren?

Grindelwald

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Bei Bergtouren und Trekkingtouren in den Alpen taucht immer mal wieder die Frage auf, ob ich unterwegs einfach irgendwo mein Zelt aufstellen darf, oder nicht. Und wenn das verboten ist, darf ich dann ohne Zelt draußen übernachten?

Zuerst sollte sich der Bergwanderer über die Unterschiede zwischen campieren und biwakieren im Klaren sein. Aber auch danach ist die Antwort nicht immer so ganz einfach ...

Darf man in den Alpen zelten oder biwakieren?

Wanden & Trekking. Biwakieren

Biwakieren bedeutet übernachten ohne Zelt. Dazu legt man sich zumeist mit seinem Schlafsack und ggf. einem Biwaksack irgendwo ins Grüne oder in die Felsen. Um zu klären, ob das erlaubt ist, muss man zwischen einem geplanten Biwak und einem ungeplanten Notbiwak unterscheiden.

Für eine Nacht ist das Übernachten als Notbiwak grundsätzlich überall erlaubt. Als geplantes Biwak wird es i. d. R. geduldet. Ausnahme sind aber Schutzgebiete, in denen das geplante Biwak explizit verboten ist. Es gibt aber immer auch mal wieder Ausnahmen. Vor einem geplanten Biwak solltest Du daher bei der Verwaltung des Schutzgebietes nachfragen! Das Netzwerk alpiner Schutzgebiete erreichst Du unterwww.alparc.org

Wanden & Trekking. Campieren

Campieren bedeutet rechtlich die Übernachtung im Zelt für eine oder mehrere Nächte. Campieren ist in Schutzgebieten i.d.R. verboten. Ausnahmen gibt es hin und wieder.

In Deutschland und Italien ist Campieren ohne Erlaubnis des Grundbesitzers generell verboten, auch in den Bergen. In Österreich und der Schweiz ist Campieren im Wald ohne Erlaubnis des Grundbesitzers verboten.

Oberhalb der Waldgrenze und außerhalb von Schutzgebieten ist "schonendes Campieren" in einigen Kantonen der Schweiz erlaubt. In Österreich sind die Regelungen dazu in den Bundesländern unterschiedlich. Mehr Infos bekommst Du dazu in dem PDF Zelten-und-Biwakieren-in-Oesterreichs-Bergen.pdf

Zelten im Gebirge

Wanden & Trekking. Offene Feuer

Feuer machen ist in Schutzgebieten und im Wald grundsätzlich verboten. Weitere Regelungen (wie Abstände zu Waldrändern, oft 100 m) sind nach Bundesland bzw. Kanton unterschiedlich.

Wanden & Trekking. Übernachtung in Berghütten ...

Eine Alternative, die aber natürlich nicht immer zur Verfügung steht, ist das Übernachten auf Berghütten. Hier kann in Absprache mit dem Hüttenwirt auch mal bei der Hütte gezeltet werden - manche erlauben das, andere nicht.